Seit dem 1. Januar 2017 gelten in Deutschland neue Regelungen für den Mutterschutz – eine überfällige Reform, denn die bisherigen Vorschriften stammten im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Die Neuregelung des Mutterschutzes setze aktuelle medizinische Erkenntnisse um und berücksichtige gesellschaftliche Entwicklungen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die wichtigsten Ziele der Reform sind:
- die frühzeitige und sorgfältige Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze,
- die aktive Einbeziehung der schwangeren und stillenden Frauen und
- die praxisgerechte Sicherstellung des Mutterschutzes auf der Höhe der Zeit.
Im Einzelnen sieht das Gesetz deshalb folgende Änderungen vor:
- Die Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung wird von acht auf zwölf Wochen verlängert, weil die Geburt in vielen dieser Fälle für die Mutter mit besonderen körperlichen und psychischen Belastungen verbunden ist.
- Mit der Neuregelung des Anwendungsbereichs soll der gesundheitliche Mutterschutz künftig auch Frauen in Studium, Ausbildung und Schule einbeziehen.
- Es wird ein Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Woche erfolgten Fehlgeburt neu eingeführt.
- In den Anwendungsbereich fallen auch die nach geltendem EU-Recht arbeitnehmerähnlichen Personen, zum Beispiel selbstständige Geschäftsführerinnen sowie Bundesbeamtinnen, Bundesrichterinnen und Soldatinnen sowie Landesbeamtinnen und Landesrichterinnen.
- Die Regelungen zur Mehr- und Nachtarbeit sowie zur Sonn- und Feiertagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, sodass Frauen mehr Mitsprache bei der Gestaltung der Arbeitszeit bekommen.
- Durch die Integration der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz werden die Regelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sowie für die Aufsichtsbehörden klarer und verständlicher.
- Betriebe und Behörden werden durch die Einrichtung eines Ausschusses für Mutterschutz in Umsetzungsfragen beraten und begleitet.
Gefährdungen neu beurteilen, Arbeitszeit anpassen
„Wir wissen, dass Mutterschaft eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben überhaupt ist“, erklärt Kent Schwirz von der Protekto. „Deshalb unterstützen wir das Ziel, werdende Mütter und ihre Kinder zu schützen, voll und ganz.”
Unternehmen, die schwangere Frauen beschäftigen, müssen beispielsweise für deren Arbeitsplatz eine neue Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Schwangerschaft beim jeweiligen Landesamt für Arbeitsschutz oder bei der Gewerbeaufsicht melden. Dies ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Außerdem sind die Arbeitszeiten in Absprache mit der werdenden Mutter festzulegen.
Gibt es in Ihrem Unternehmen Nachwuchs zu feiern? Dann hilft die Protekto Ihnen gern dabei, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um Mutter und Kind bestmöglich sowie gesetzeskonform zu schützen.
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