Die Corona-Pandemie hat die Nachfrage nach filtrierenden Atemschutzmasken (FFP) drastisch ansteigen lassen. Im Internet gibt es etliche Unternehmen, die diese Art von Maske anbieten. Das Problem: Viele davon sind irreführend gekennzeichnet oder nicht zertifiziert und bieten zum Teil wenig bis gar keinen Schutz. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht aus diesem Grund eine Orientierungshilfe, um sichere Masken zu identifizieren: den BAuA: Fokus “Hinweise zum Erkennen konformer Atemschutzmasken”.
Mund-Nasenschutz: die gesetzlichen Regelungen
Atemschutzmasken zählen zur persönlichen Schutzausrüstung und müssen damit die Sicherheitsanforderungen der europäischen Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen erfüllen. Diese beinhaltet die Prüfung der Masken durch externe, unabhängige Prüfstellen, sowie deren Kennzeichnung. „Da zu Beginn der Corona-Epidemie ein Mangel an Atemschutzmasken bestand, durften auch Masken, die nicht der Verordnung unterliegen, aber ein vergleichbares Schutzniveau aufweisen auf den europäischen Markt. Für diese sogenannten Corona-Pandemie-Atemschutzmasken (CPA) gibt es ebenfalls entsprechende gesetzliche Regelungen, um ihren sicheren Einsatz zu gewährleisten. Jedoch tauchen am Markt und in Unternehmen unsichere oder gefälschte Masken auf“, heißt es in der Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Die wichtigsten Fakten
Wichtig beim Kauf von Masken ist vor allem, dass keine umetikettierten und Masken mit widersprüchlichen Angaben auf der Verpackung und dem Produkt genutzt werden. Die BAuA empfiehlt außerdem darauf zu achten, dass die Kennzeichnungen CE oder KN95, sowie EN 149 und GB2626 nicht in Kombination auf den Masken zu finden sind. Bei EU-konformen FFP-Masken ist ausschließlich ein CE-Zeichen sowie die vierstellige Nummer der Prüfstelle zu finden.
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