Lkw-Fahrer haben einen anstrengenden Beruf und eine große Verantwortung. Wenn ihnen Fehler unterlaufen, können schlimme Personen- und Sachschäden entstehen. Deshalb gelten für sie besondere Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Ab 50 Jahren für alle verbindlich
Wer noch einen Führerschein der alten Klasse 2 hat, kann diesen bis zu seinem 50. Geburtstag verwenden. Bis dahin ist er von der Pflicht befreit, regelmäßig Gesundheitsprüfungen zu absolvieren. Spätestens mit dem 50. Geburtstag muss er aber den Führerschein auf die Klasse CE umstellen und alle fünf Jahre die Gesundheitsprüfung durchlaufen.
Denn die Führerscheine der neuen Klassen C und CE werden grundsätzlich nur für fünf Jahre ausgestellt. Lkw-Fahrer müssen sie also regelmäßig verlängern lassen, wenn sie weiter ihren Beruf ausüben möchten. Um die Verlängerung zu erhalten, sind eine Untersuchung des Sehvermögens und eine ärztliche Untersuchung des allgemeinen Zustands obligatorisch.
Körper und Psyche
Im Sehtest werden die Tagessehschärfe, das Farbensehen, das Gesichtsfeld, das Stereosehen sowie Kontrast- und Dämmerungssehen geprüft. In der ärztlichen Untersuchung kontrolliert der zuständige Arzt den allgemeinen Gesundheitszustand und das Gehör sowie beispielsweise Anzeichen von Herz‑, Nieren- oder Kreislauferkrankungen. Aber auch nervliche und psychische Beeinträchtigungen stehen auf der Checkliste. So wird sichergestellt, dass der Fahrer körperlich und mental weiterhin in der Lage ist, seinen Lkw sicher zu lenken.
Diese Untersuchungen geschehen zum Schutz der Lkw-Fahrer selbst und zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer. Die Betriebsärzte der WENZA EWIV führen überall in Deutschland alle nötigen Untersuchungen für Lkw-Fahrer durch. Sprechen Sie uns an!