Am 25.05.2018 trat die Europäische Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft. Nach knapp zwei Jahren ist es kein Geheimnis mehr: Verstöße gegen die DSGVO werden teuer geahndet. Und doch kommt es immer wieder zu Verstößen. So berichtet das Wirtschaftsmagazin Capital, dass es bei dem Berliner Banken-Start-up N26 eine Datenpanne gegeben habe und persönliche Daten einsehbar gewesen sind. Spannend an diesem Fall ist, dass gegen das Unternehmen bereits 2019 ein Bußgeld verhängt worden war, weil es Daten von Ex-Kunden auf einer schwarzen Liste gespeichert hatte, heißt es in einer Pressemitteilung von CAPITAL.
2 Jahre Datenschutzgrundverordnung: Unsummen an Bußgeldern
In Deutschland dauerte es nach Inkrafttreten der DSGVO nur ein halbes Jahr bis das erste Unternehmen zur Kasse gebeten wurde: Die Datenpanne bei der Social-Media-Plattform „Knuddels“ sorgte für die Veröffentlichung von knapp 1,9 Millionen Nutzerdaten. Diese waren unverschlüsselt gespeichert worden. 20.000 Euro Bußgeld musste das Unternehmen zahlen und hatte mit dem verhältnismäßig geringen Bußgeld noch Glück.
in den ersten neun Monaten DSGVO wurden Deutschlandweit insgesamt 206.326 Verstöße gemeldet! Der Europäische Datenschutzausschuss veröffentlichte im Mai 2019 einen Bericht, der unteranderem eine erste Bußgeld-Bilanz zog. 56 Millionen Euro Bußgelder sind allein ein Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO verteilt worden.
Datenschutzgrundverordnung einhalten: gar nicht so einfach
Fakt ist: Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung können teuer werden. Unwissen schützt nicht. Grund genug, sich mit dem Thema Datenschutz intensiv auseinanderzusetzen. Aufgrund der Komplexität der Verordnung macht es Sinn, in Punkto Datenschutz die Hilfe von externen Expertinnen und Experten zu suchen. Anbieter wie die WENZA beschäftigen Datenschutz-Profis und beraten Unternehmen hinsichtlich der Umsetzung. So können sich Unternehmer und Unternehmerinnen auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
DIE WENZA bietet konkret:
- regelmäßige Check-ups der technischen Sicherheitssysteme,
- externe Datenschutz-Beauftragte,
- Beratung und Unterstützung,
- Datenschutzanalysen (Audits),
- Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeiter,
- Erstellung oder Begutachtung von Datenschutzkonzepten,
- Rechtssichere Verträge und Datenschutzerklärungen,
- Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeitenden.
Zudem gibt es die Möglichkeit, eine ausführliche Online-Videoberatung zu allen Fragen rund um den Datenschutz zu nutzen. So können auch individuelle Fragen schnell geklärt werden.
Gesetzliche Änderungen sind keine Seltenheit
Gesetzliche Auflagen verändern sich stetig. In Punkto Datenschutz war dies zuletzt am 28.05.2020 der Fall. Die Neuerung bezieht sich auf die Regelung und Nutzung von Cookie- und Trackingsystemen. Das bedeutet: Besucher von Websites müssen seit dem 28.05.2020 aktiv zustimmen, dass Cookies und Tracking genutzt werden dürfen. Das vorab legale vorangekreuzte Feld zur Stimmung ist mit dieser Regelung nicht mehr rechtens.
Sind Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle Punkte der Datenschutzgrundverordnung einhält? Sollten Sie sich unsicher sein oder Sie Fragen zu einem datenschutzrechtlichen Thema haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei den Expertinnen und Experten der WENZA.