Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, BG BAU, hat in einer Pressekonferenz eine vorläufige Auswertung der 2020 angezeigten Berufskrankheiten veröffentlicht. Das Ergebnis: Der durch UV-Strahlung verursachte weiße Hautkrebs ist die am Häufigsten angezeigte Berufskrankheit der Bauwirtschaft des vergangenen Jahres. Besonders betroffen seien – so heißt es in der Pressemitteilung der BG BAU – Beschäftigte aus dem Hoch‑, Tief- und Straßenbau sowie dem Dachdecker- und Zimmererhandwerk.
Zunahme an Hautkrebserkrankungen
“Die Statistik zeigt, dass Hautkrebserkrankungen in der gesamten Bevölkerung deutlich zunehmen. Dabei ist es einfach, sich wirksam zu schützen. Das gilt nicht nur in der Freizeit, sondern gleichermaßen für die Arbeitsplätze im Freien. Mit nur wenigen einfachen Maßnahmen ist ein sehr guter Schutz vor schädlicher UV-Strahlung möglich”, wird Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU, in der Pressemitteilung zitiert. “Die Unternehmen und die Beschäftigten sind hier gleichermaßen gefordert, das Thema ernst zu nehmen und zu handeln.”
Schutz vor Hautkrebs durch Gefährdungsbeurteilungen
Adäquate Schutzmaßnahmen – auch gegen die schädlichen UV-Strahlen, denen Mitarbeitende auf dem Bau ausgesetzt sind – können durch Gefährdungsbeurteilungen identifiziert werden. Gefährdungsbeurteilungen bilden die Basis des betrieblichen Gesundheitsmanagements und sind für jeden Arbeitsplatz gesetzlich vorgeschrieben. Laut BG BAU gehören zu den technischen UV-Schutzmaßnahmen Schutzzelte, Sonnenschirme und Sonnensegel. Zudem können organisatorische Maßnahmen wie das Verlegen von Arbeitsstunden in den Vormittag Mitarbeitende vor der UV-Belastung schützen. Neben technischen und organisatorischen Maßnahmen sollten Arbeitgebende auch persönliche UV-Schutzmaßnahmen umsetzen: So kann spezielle Schutzkleidung die Haut der Arbeitnehmenden vor dem gefährlichen UV-Licht schützen.
Seit Sommer 2019 müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber laut geänderter Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) zudem eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Sie bezieht sich auf Beschäftigte, die „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“ ausüben.
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