Als Gefahrstoffe werden alle die Stoffe und Gemische bezeichnet, die gefährliche Eigenschaften haben. Sie können bei unsachgemäßem Umgang oder der falschen Lagerung Menschen und der Umwelt schaden. Dabei geht es nicht nur um Chemikalien, sondern auch um Stoffe wie Schweißrauch, Narkosegase oder Holzstaub. Gefahrstoffe kommen in vielen Branchen vor – sei es im Handwerk, der Industrie oder auch in der Gesundheitsbranche. Umfangreiche Vorschriften geben vor, wie sie zu lagern sind.
„Fast eine Wissenschaft für sich“
Sogenannte Gefahrstofflagersysteme sorgen dafür, dass Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften, vorschriftsgemäß gelagert werden. Das wichtigste Nachschlagewerk dafür ist die Technische Regel für Gefahrstoffe, kurz TRGS, 510. Nicht jedes Gefahrstofflagersystem eignet sich für jeden Gefahrstoff. So müssen entzündliche Stoffe zwingend in sogenannten Sicherheitsschränken aufbewahrt werden. Für andere Stoffe kommen Container oder Auffangwannen in Frage. „Die Lagerung von Gefahrstoffen ist fast eine Wissenschaft für sich. Wenn man beispielsweise eine Auffangwanne auswählt, die das Grundwasser schützen soll, muss man die Wassergefährdungsklasse des jeweiligen Gefahrstoffs berücksichtigen“, weiß Paul Fricke, Geschäftsführer der PROTECTOPLUS GmbH, einem Dienstleister für Gefahrstofflagersysteme.
Gefahrstofflagerung: Auswahl der Werkstoffe
Auffangwannen sind beliebte Produkte in der Gefahrstofflagerung. Wichtig ist allerdings neben dem Format der Gefahrstofflagersysteme auch das Material aus dem sie hergestellt sind. Für brennbare Flüssigkeiten eignen sich beispielsweise Auffwangwannen aus Stahl und Edelstahl. Die Werkstoffe weisen eine besonders hohe chemische Beständigkeit auf. Für ätzende und wassergefährdende Flüssigkeiten werden Auffangwannen aus glasfaserverstärktem Kunstoff, kurz GFK, genutzt.
Unterweisungen im Betrieb
Ebenso wichtig wie die Auswahl der Gefahrstofflagersysteme sind regelmäßige Unterweisungen im Betrieb. Jeder Beschäftige sollte von seinem Arbeitgeber eine Betriebsanweisung vor Beginn der Arbeit mit Gefahrstoffen über die gefahren und Schutzmaßnahmen aufgeklärt werden. Diese Unterweisung sollte mindesten einmal jährlich wiederholt werden.
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