Am 28.05.2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Bezug auf Tracking und Cookies, dass Besucherinnen und Besucher von Websites der Nutzung von Cookies und dem damit verbundenen Tracking aktiv zustimmen müssen. Außerdem wurde entschieden, dass dieser Einwilligung jederzeit widersprochen werden kann. Allerdings gab es bislang ein „Schlupfloch“: Unternehmen, die personenbezogene Daten mit Hilfe von Cookies verarbeiten, konnten sich auf „berechtigtes Interesse“ berufen, um Nutzerdaten zu erfassen. Die Bundesregierung will diese Begründung zukünftig verhindern.
Neuer Entwurf der E‑Privacy-Verordnung
Wie Heise Online und andere Medien berichten, liegt ein neuer Entwurf der E‑Privacy-Verordnung vor, den die deutsche Präsidentschaft des EU-Ministerrats am 04.11.2020 an die anderen Mitgliedsstaaten geschickt hat. Darin habe man die Klauseln für berechtigte Interessen in den Artikeln 6 und 8 des Entwurfs gestrichen, in denen es um die Verarbeitung von Verbindungs- und Standortdaten sowie um Zugriffe auf Endgeräte der Nutzerinnen und Nutzer sowie das Sammeln von Informationen mithilfe von Cookies geht. Unternehmen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit mit personenbezogenen Informationen arbeiten und diese verarbeiten müssen, sollen sich auch weiterhin auf berechtigte Interessen berufen können. Die Bundesregierung möchte Datenverarbeitungen aus diesen Gründen also weiter ermöglichen und schafft einzelne konkrete Erlaubnistatbestände dafür.
Was darf ich, was darf ich nicht?
„Selbst versierte Digital-Agenturen bewegen sich zum Teil auf rechtlich unsicherem Terrain“, sagt Kent Schwirz. „Cookies, Tracking, E‑Privacy, DSGVO, TMG, EuGH, BGH – all diese Schlagworte können große Auswirkungen auf eine Website haben. Es ist also durchaus eine Herausforderung, hier den Überblick zu behalten.“ Aus diesen Gründen lassen sich viele Unternehmen durch externe Dienstleister wie die Protekto beraten.
Datenschutz-Check
Die Protekto bietet neben Beratungsleistungen einen Internet-Check „Cookies + Tracking im Datenschutz“ an. Das Paket kostet im „alles inklusive“-Paket für eine Internet-URL EUR 398,00 netto zzgl. MwSt. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Haben Sie datenschutzrechtliche Fragen? Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Website alle erforderlichen gesetzlichen Richtlinien erfüllt? Sprechen Sie uns einfach an!