Mitte Januar startete die App Clubhouse in Deutschland und sorgte für einen regelrechten Social-Media-Hype. Am 19. Januar 2021 war die App die am häufigsten heruntergeladene iOS-Anwendung in Deutschland. Doch noch immer hält die Kritik gegenüber der Audio-only-App in Bezug auf den Datenschutz und die Datensicherheit an. Denn die Handy-Adressbücher der Clubhouse-Nutzerinnen und Nutzer werden automatisch beim Download der App gelesen und durch die Clubhouse-Betreiber gespeichert.
Was ist Clubhouse? Und was passiert mit den Daten?
Clubhouse ist eine App, bei der die Nutzerinnen und Nutzer virtuelle Räume erstellen und sich in diesen unterhalten können. Es gibt die Möglichkeit, unterschiedlichen Räumen beizutreten und ausschließlich zuzuhören, durch die Funktion „Hand heben“ können sich die Userinnen und User aber auch an der Konversation beteiligen. Anders als bei anderen Apps, können sich Interessierte momentan nicht einfach bei “Clubhouse” anmelden, sondern benötigen eine Einladung durch bereits registrierte Nutzerinnen und Nutzer. Der Erfolg der App ist für viele – gerade mit Blick auf die Pandemie – nicht überraschend. Viele Menschen hätten gerade gegenwärtig „ein überwältigendes Interesse an einer neuen diskursiven Plattform, die spannende Kommunikation und den ungezwungenen Austausch mit anderen verspricht“, wird Prof. Dr. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in einem Artikel von Datensicherheit.de zitiert. Die App wird allerdings immer wieder aufgrund fehlender Antworten in Sachen Datenschutz und Datensicherheit kritisiert. Gerade die Wahrung der Privatsphäre Dritter wirft Fragen auf.
Datenschutz und Datensicherheit: Speicherung von Audio-Mitschnitten, Telefonbüchern
Wenn Nutzerinnen und Nutzer Clubhouse auf ihr Telefon herunterladen, erhält die App Zugriff auf alle gespeicherten Daten des Telefonbuches. „Dadurch gerieten Kontaktdaten von zahlreichen Menschen, ohne dass diese überhaupt mit der App in Kontakt kämen, in fremde Hände, wo sie dann zu Zwecken der Werbung oder Kontaktanfragen verwendet werden könnten“, schreibt Datensciherheit.de. Außerdem, so heißt es in dem Artikel der Website, speicherten die Betreiber nach eigenen Angaben Mitschnitte aller in den Räumen geführten Gespräche, um Missbrauch zu verfolgen. Aufgrund der Zweifel hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) sich daher nach eigenen Angaben mit den anderen deutschen Aufsichtsbehörden abgestimmt und einen Fragenkatalog an die Betreiber der Clubhouse-App übersandt, um die Einhaltung des europäischen Datenschutzrechts zu überprüfen. „Es kommt leider immer wieder vor, dass Anbieter aus den USA auf den europäischen Markt drängen oder einfach nur mit ihren Produkten und Dienstleistungen bei uns erfolgreich sind, ohne die grundlegendsten datenschutzrechtlichen Vorgaben des europäischen Digitalmarktes einzuhalten“, so Prof. Dr. Johannes Caspar, der HmbBfDI.
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