Die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verpflichtet Arbeitgebende dazu, ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen. Dabei kommen auf alle Beteiligten datenschutzrechtliche Hürden zu. Was Unternehmende und Beschäftigte in puncto Datenschutz im Homeoffice jetzt beachten sollten, erfahren Sie hier.
Homeoffice wird zur Normalität
Laut einer Pressemitteilung der TÜV SÜD AG wird das Homeoffice langfristig eine wichtige Rolle in der Arbeitswelt spielen. Wurde zu Beginn der Pandemie noch improvisiert, darf die Coronakrise heute keine Ausrede mehr für datenschutzrechtliche Versäumnisse sein. Um den Anforderungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung gerecht zu werden, sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Sichere IT-Infrastruktur:
Idealerweise sollten Beschäftigte im Homeoffice betriebliche Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt bekommen, die an das interne Unternehmensnetz gekoppelt sind. Besonders gut eignet sich dafür ein geschlossenes Virtual Private Network (VPN). Sollten private Geräte genutzt werden, muss eine konsequente Trennung von privaten und geschäftlichen Daten sichergestellt werden.
- Schriftliche Vereinbarungen treffen:
Zu Beginn der Homeoffice-Tätigkeit sollte eine Vereinbarung mit den Beschäftigten unterzeichnet werden. Diese regelt und dokumentiert alle Aufgaben und Regularien im Homeoffice sowie gegebenen Falls ein Kontrollrecht seitens des Unternehmens.
- Datenschutzgerechte Kontrolle
Kontrollbesuche der Arbeitgebenden dürfen nur stattfinden, wenn sie vorher mit den Betroffenen abgesprochen wurden. Auch eine Kontrolle des Bildschirms und der Tastatureingabe ist nur in Einzelfällen möglich und muss eindeutig kommuniziert werden. Bei Dienstcomputern besteht die Möglichkeit, den Browserverlauf zu checken und zu überprüfen, ob private E‑Mails verschickt wurden.
- Schulungen und Information
Werden in einem Unternehmen personenbezogene Daten im Auftrag eines anderen Unternehmens bearbeitet, muss der Auftragsverarbeitungsvertrag auch im Homeoffice erfüllt werden. Zudem ist es sinnvoll, über potenzielle Gefahren wie Phishingmails und deren Umgang aufzuklären.
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