Elektrofahrzeuge erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Auch viele Unternehmen haben bereits damit begonnen, ihre Fuhrparks mit Elektroautos auszustatten. Im Februar 2021 wurden in Deutschland über 40.000 E‑Fahrzeuge neu zugelassen. Damit steigt der Neuzulassungsanteil auf 20,7 Prozent, sprich: Jedes fünfte Neufahrzeug hat bereits einen Elektroantrieb. Im Februar 2020 lag der Neuzulassungsanteil von E‑Autos noch bei 6,9 Prozent. Und obwohl die Beliebtheit der Fahrzeuge steigt, in den Medien wird immer wieder Kritik in punkto Brandschutz laut. Unberechtigt, wie der Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren in einer Pressemitteilung deutlich macht.
Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge?
Auch Elektrofahrzeuge können von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden. “Dies gestaltet sich unter Umständen etwas schwieriger als die Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen. Jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kfz“, wird Dipl.-Ing. (FH) Peter Bachmeier, Leitender Branddirektor und Vorsitzender des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren, in einer Pressemitteilung zitiert. Auch bei dem Abstellen der Fahrzeuge in Tiefgaragen besteht keine größere Gefahr: Bei einer baurechtskonform errichteten Garage stehe das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage sei für alternativ angetriebene Pkw aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt, heißt es in der Pressemitteilung. Aus der Sicht des Fachausschusses seien die baurechtlichen Mindestanforderungen für Garagen im Brandfall sicher.
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