Arbeitgeber sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter über arbeitsschutzrelevante Gesetze und andere wichtige Regelungen zu informieren. Dies geschieht über sogenannte Aushänge, Auslagen oder auch Bekanntmachungen. Die Protekto hat zusammengefasst, worauf es dabei ankommt.
Arbeitsschutzrechtliche Gesetze richtig aushängen
„Das Ziel der sogenannten Aushangpflicht ist, den Arbeitnehmer über seine Rechte und Pflichten für einen sicheren Arbeitsablauf zu informieren“, erklärt Uwe Bücklein von der Protekto. „Wichtig ist, dass alle Aushänge so platziert werden, dass die Arbeitnehmer die Informationen ohne Schwierigkeiten lesen können.“ Dafür eignen sich das Schwarze Brett oder andere zentrale Orte im Betrieb. Unternehmen, die sich über mehrere Stockwerke erstrecken, müssen in jedem Stockwerk oder jedem Betriebsteil einen gut sichtbaren Aushang zur Verfügung stellen.
Elektronische Bekanntmachungen
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Bekanntmachungen auch in elektronischer Form zulässig. Dafür muss allerdings gewährleistet sein, dass alle Arbeitnehmer am eigenen Arbeitsplatz Zugriff auf einen Computer haben. „Eine Alternative ist auch ein Computer, der für alle Mitarbeiter zugänglich ist“, erklärt Uwe Bücklein.
Notfall-Dokumente
Doch nicht alle Informationen sind für die elektronische Form geeignet. So sollten Informationen, die in Notsituationen benötigt werden, an zentraler Stelle ausgehängt sein, um eine lange Suche im Ernstfall zu vermeiden. Aushänge, auf die das zutrifft, sind zum Beispiel Informationen über
- die zuständige Berufsgenossenschaft,
- die Fachkraft für Arbeitssicherheit,
- den Betriebsarzt,
- Beschäftigte mit besonderen Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz
sowie der Notfall- und Alarmplan.
Ein Ausschnitt der wichtigsten aushangpflichtigen Verordnungen:
- Unfallverhütungsvorschriften (UVV) – lt. § 12 BGV A1 Absatz 1
- Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV) – lt. § 7 Abs. 4
- geltende Tarifverträge, § 8 TVG.
- geltende Betriebsvereinbarungen, § 77 Abs. 2 S. 3 BetrVG.
Ein Ausschnitt der wichtigsten aushangpflichtigen Gesetze:
- allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – lt. § 16
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – lt. § 47
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Heimarbeitsgesetz (HAG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Arbeitszeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Nachweisgesetz (NachweisG)
Wichtig: Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, alle aufgeführten Gesetze auszuhängen. Welche Informationen und Regelungen rechtlich verpflichtend auszuhängen sind, hängt von
- der Branche,
- dem Fachbereich,
- der Betriebsgröße
und der Arbeitsweise eines Unternehmens ab.
Die Protekto informiert Sie gerne darüber, welche Informationen für Ihre Mitarbeitenden wichtig sind.