Waren kleine und mittlere Unternehmen bislang wenig betroffen, lässt der Gesetzgeber spätestens seit 2013 keine Ausnahmen mehr zu. Ob Weltkonzern oder Zweimannbetrieb, die neue Devise lautet: „Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle“.
Das Problem: Größere Betriebe verfügen in der Regel über die finanziellen Mittel, die Standards in diesen Bereichen professionell umzusetzen und im gesamten Unternehmen gewährleisten zu können. KMU-Betriebe hingegen stehen die für die Umsetzung und Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben notwendigen Mitarbeiter und Gelder oft nicht zur Verfügung.
Die jüngste Praxis zeigt: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird von den für die Überprüfung zuständigen Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämtern und den Landesbehörden für Datenschutz auch in kleineren Betrieben konsequent überwacht.
Es geht jedoch nicht nur darum, hohe Geldbußen zu verhindern, sondern die Einhaltung von sinnvollen Regeln schützt äußerst wirksam sowohl die Gesundheit der Mitarbeiter, die Sachwerte und insbesondere das Know-How und die Daten des Unternehmens.
Für kleinere Unternehmen ist es ratsam, die neuen Gesetze ernst zu nehmen – und diese einfach und wenig aufwendig mit Hilfe externer Lösungen und Berater umzusetzen. Zentraler Augenmerk sollte dabei sein, zunächst einen aktuellen Status durch einen professionellen „Unternehmens-Checkup“ zu erstellen. Erfüllt ein Unternehmen (noch) nicht alle Vorgaben, erhält es dadurch eine klare Orientierungshilfe – zum Beispiel in Form eines „Ampel-Systems“ -, um in kürzester Zeit alles regeln zu können.
Als unabhängige Interessenvereinigung bietet die WENZA EWIV deutschlandweit vielfältige externe Lösungen für die genannten Bereiche Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Datenschutz. Mit klarem Fokus auf kleinere und mittlere Unternehmen.