Schutz-Brief - Bildschirmarbeitsplätze

Im Fokus: Bildschirmarbeitsplätze

»Schutz-Brief« | Nr. 11

Verspannungen im Nacken, in den Schultern oder im unteren Rücken, Kopfschmerzen, Mausarmsyndrom, trockene und brennende Augen – das alles können Folgen von Bildschirmarbeit sein. Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen: Etwa zwei Drittel der 25- bis 54-jährigen Beschäftigten in Deutschland verbringen täglich einen Teil ihrer Arbeit vor dem Computer. Ist dieser Arbeitsplatz nicht an die individuellen Bedürfnisse des Mitarbeitenden angepasst, kann es unter anderem zu den genannten Beschwerden kommen.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge „Bildschirmarbeitsplätze“ ist speziell darauf ausgelegt, diesen Beschwerden und möglichen Erkrankungen vorzubeugen. Die Vorsorge beinhaltet zum einen eine spezielle Augenuntersuchung, die sich auf die Sehaufgaben bei der Nutzung von Bildschirmgeräten bezieht. Zum anderen ist die Beurteilung von den ergonomischen Gegebenheiten am Arbeitsplatz ein wichtiger Teil der Vorsorge. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden die arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten, wenn diese an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten. Die Teilnahme ist für die Mitarbeitenden allerdings freiwillig.

Gratismaterial zum Thema Bildschirmarbeitsplätze

Wie sieht die arbeitsmedizinische Vorsorge „Bildschirmarbeitsplätze“ im Detail aus? Wer kommt für mögliche Sehhilfen wie eine Bildschirmbrille auf? Wie genau muss ein Arbeitsplatz aussehen, damit er den ergonomischen Regeln entspricht? Wir haben Ihnen alle Informationen übersichtlich zusammengefasst. Sie finden hier unter anderem eine Fachinfo mit nützlichen Informationen zur Vorsorge „Bildschirmarbeitsplätze“ sowie eine Mitarbeiterinfo zum Aushang im Betrieb.

Jetzt kostenlos per E‑Mail erhalten

Sie erhalten einen Link zum Bestätigen Ihrer E‑Mailadresse. Anschließend senden wir Ihnen die gewünschte Ausgabe des Schutz-Briefes inkl Link zum PDF. Außerdem erhalten Sie in Zukunft 1x im Monat die aktuelle Ausgabe des Schutz-Briefes. Sie können dieses Abo jederzeit kündigen. Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen

  • Fachinformationen: Allgemeine Informationen »Bildschirmarbeitsplätze« (6 Seiten)
  • Checkliste: Kriterien zur Einrichtung und Benutzung von Telearbeitsplätzen in Privaträumen von Beschäftigten
h

+inkl. Gratis PDFs

Unser Rückruf-Service für Sie

Melden Sie sich einfach bei uns. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.
Um Ihr Anliegen zu bearbeiten, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß unseren Datenschutzbestimmungen.