E‑Scooter werden nicht nur in Großstädten, sondern auch in der Arbeitswelt immer beliebter. Gerade Unternehmen mit einem großen Betriebsgelände nutzen die innovativen Fahrzeuge zur Fortbewegung der Mitarbeitenden. Was viele Unternehmerinnen und Unternehmer jedoch nicht wissen: Es gibt konkrete Hinweise und Regeln, die bei der betrieblichen Nutzung von E‑Scootern beachtet werden müssen.
Öffentliches oder abgeschlossenes Betriebsgelände
In einer Pressemitteilung des Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) heißt es, dass die Regelungen zur Nutzung von E‑Scootern von der Art des Betriebsgeländes abhängen. Bei öffentlichen Betriebsgeländen müssen E‑Scooter über eine Betriebserlaubnis sowie Versicherung und gültiges Versicherungskennzeichen verfügen. Im Falle eines abgeschlossenen Betriebsgeländes, müssen lediglich die werksinternen Regelungen um die Nutzung der E‑Scootern erweitert werden.
Anforderungen an E‑Scooter
Eine funktionsfähige Bremsanlage, ein stabiler Rahmen und ordentliche Reifen sind die Grundvoraussetzungen für die Fahrstabilität von E‑Scootern. Laut BG ETEM sollte sich eine Trommel-oder Scheibenbremse am Hinterrad der Scooter befinden und die Reifen auf mindestens 8 Zoll großen Felgen angebracht sein. Zudem sollten die Fahrzeuge über eine Blinkanlage sowie Rückspiegel verfügen. Besonders sinnvoll sind höhenverstellbare Lenkstangen: Unterschiedliche Nutzerinnen und Nutzer können das Fahrzeug an ihre Körpergröße anpassen und ergonomisch nutzen, sodass unter anderem Rückenschmerzen vorgebeugt werden können.
Gefährdungsbeurteilung
„Jedes Unternehmen muss den Betrieb von E‑Scootern auf dem Werksgelände im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung regeln. Darin muss festgelegt werden, wer einen E‑Scooter fahren darf, ob es einen Nachweis der Befähigung geben soll, welche Schutzausrüstung zu tragen ist, wie schnell gefahren werden darf und vieles mehr“, heißt es in der Pressemittelung der BG ETEM. Gefährdungsbeurteilungen gelten als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie müssen erstellt werden, ganz gleich, wie viele Mitarbeiter ein Unternehmen beschäftigt.
Das Angebot der Protekto
Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen gestaltet sich eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung schwierig und zeitaufwendig. Oftmals lohnt sich deshalb eine Auslagerung der Gefährdungsbeurteilung auf externe Dienstleister, wie die Protekto.
Zu dem Angebot der Protekto gehören:
- die organisatorische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung,
- die Kontrolle der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen,
- zu erbringende Nachweise für Aufsichtsbehörden
- sowie weitere mögliche Überarbeitungen.
Um die Kosten für die Gefährdungsbeurteilung so gering wie möglich und kalkulierbar zu halten, bietet die Protekto Festpreise im Pauschalsystem an. Mehr dazu finden Sie hier
Bei Fragen und Beratungsbedarf stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der Protekto jederzeit zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.