Sonnenbrand, Bindehautentzündungen, Sonnenstich – Arbeit im Freien birgt gerade bei sommerlichen Temperaturen verschiedene Gefahren. Speziell Arbeitnehmende der Baubranche können nicht einfach die Klimaanlage anschalten oder sich vor der gefährlichen UV-Strahlung in den Schatten retten. Deshalb ist es für Arbeitgebende in diesem Berufsfeld besonders wichtig, dass sie für geeignete Schutzmaßnahmen sorgen und ihre Mitarbeitenden über die Gefahren von UV-Strahlung informieren.
Arbeitsschutzgesetz: Verordnung zum Schutz vor UV-Strahlung
Im Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, inwiefern Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen müssen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgebende zudem zu einer schriftlichen Dokumentation aller Gefahren am Arbeitsplatz. Diese sogenannten Gefährdungsbeurteilungen stellen die Basis für Schutzmaßnahmen. Für die Arbeit im Freien gehören zum Beispiel:
- regelmäßige Pausen im Schatten,
- ausreichend kalte Getränke
- sowie eine persönliche Schutzausrichtung.
Zur persönlichen Schutzausrichtung gehören in diesem Fall auch UV-Schutzcremes.
Umfrage bei Auszubildenden der Baubranche
Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden über die Gefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen. Eine Studie zeigt jetzt, dass bei Mitarbeitenden der Baubranche die Gefahr von UV-Strahlung zwar bekannt sind, allerdings schützen sich nur die Wenigsten mit Schutzkleidung oder UV-Sonnencreme. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) befragte im März 113 Auszubildende aus unterschiedlichen Gewerken der Baubranche. Die BG BAU wollte wissen, welche Bedeutung das Thema UV-Schutz unter den Befragten hat, welches Gefahrenbewusstsein besteht und inwieweit bereits Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Laut der Pressemitteilung der BG Bau zeigt die Auswertung, dass 91 Prozent der Befragten informiert sind, jedoch nur 20 Prozent der jungen Menschen der Schutz vor Sonnenstrahlen wichtig ist. So tragen nur 15 Prozent bei der Arbeit sonnenabdeckende Kleidung.
Kaum Bedenken bei der Arbeit in der Sonne
Auch wenn das Wissen in Punkto UV-Strahlung vorhanden ist, halten 57 Prozent der Auszubildenden einen Sonnenbrand nicht für gefährlich. Das erklärt, dass nur 17 % der Befragten vor der Arbeit in der Sonne zur UV-Sonnencreme greifen. Dabei führen gerade Verbrennungen in jungen Jahren zu schwerwiegenden gesundheitlichen Ergebnissen. Die Diagnose Hautkrebs ist keine Seltenheit. Seit Aufnahme in die Liste der Berufskrankheiten im Jahr 2015 ist der weiße Hautkrebs die häufigste angezeigte Berufskrankheit bei der BG BAU.